Aus- und Fortbildung für die Berechtigung zur Ausübung der Fangjagd: Zur Ausübung der Fangjagd bedarf es in Niedersachsen einer Erlaubnis nach § 24 Abs.2 NJagdG. Diese Qualifikation kann erreicht werden durch die Teilnahme an einem 16 stündigen Lehrgang zur Jagd mit Fanggeräten nach den Richtlinien der LJN e.V. vom 5. Juni 2001.
Inhalte eines solchen Lehrgangs sind folgende: - Rechtliche Bestimmungen zur Fangjagd: BJG/NjagdG., Artenschutz, BundesnaturschutzG., Nds.-NaturschG., Tierschutzrecht, Artenschutzrecht, Naturschutzrecht einschließlich Artenschutz, Tierseuchen- und TierkörperbeseitigungG., Unfallverhütungsvorschriften u. Sicherheitsbestimmungen - Zugelassene u. verbotene Fanggeräte: Aufzeigen von Lebend- und Totfang, Vor- und Nachteile, Fallenkontrolle, Entnahme des gefangenen Raubwildes - Funktion, Handhabung u. Wartung der Fanggeräte - Praktische Übungen an den eingebauten Fanggeräten auf dem Lehrpfad Sie haben Interesse zur Teilnahme an Fangjagdseminaren? Aktuelle Termine für Lehrgänge erhalten Sie hier:
Nächster Termin : 04 und 05.08.2023
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Simon Koopmann Mobil: 0170-9383607 ( gerne per WhatsApp )
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